Aufnahmeverfahren

Grundsatz

Der Modellflugverein Frauenfeld (MVF) nimmt vor allem Personen auf, die sich mit der Region und dem Platz Frauenfeld identifizieren und aktiv am Vereinsleben teilnehmen möchten. Vor einer definitiven Aufnahme in den Modellflugverein Frauenfeld absolviert der Bewerber eine einjährige Probezeit.

Organisatorisches

Der Bewerber meldet sich persönlich beim Präsidenten des Modellflugvereins Frauenfeld. Bei diesem Gespräch werden allenfalls die Beweggründe eines Eintrittes besprochen. Gleichzeitig wird er aufgefordert, bis zu seinem Erstflug auf dem Gelände des MVF einen entsprechenden Haftpflicht-versicherungsnachweis zu erbringen. Der Bewerber erhält eine Einladung zum nächsten Monatshöck, bei dem er sich kurz vorstellt. Gleichzeitig wird ihm eine Kontaktperson zugeteilt, bei der er sich vor der ersten Platzbenützung melden muss. Seine Daten (Name, Vorname, Adresse, Foto) werden im Klublokal und bei der Infowand auf dem Modellfluggelände bekannt gegeben.

Flugbetrieb

Vor der ersten Platzbenützung meldet sich der Bewerber bei seiner Kontaktperson. Auf dem Modellflugplatz erfolgt zuerst eine „Einweisung“ (Flugplatzreglement, Parkplatzvorschriften etc.). Vor dem Erstflug wird das Modell einer technischen Kontrolle unterzogen. Das Fliegen erfolgt anfänglich nur im Beisein der Kontaktperson oder eines Aktivmitgliedes des MVF. Dieses Mitglied ist auch verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber die fliegerischen und charakterlichen Fähigkeiten besitzt, ohne Unterstützung des Betreuers das Modellfluggelände zu benützen, absolviert er bei einem bestimmten Aktivmitglied einen Checkflug. Nach bestandenem Checkflug darf der Bewerber den Modellflugplatz selbständig benützen. Bestehen nach dem Kontrollflug immer noch Zweifel an den Fähigkeiten des Piloten, darf er den Platz weiterhin nur in Begleitung eines Aktivmitgliedes benützen.

Mitgliedschaft

Nach bestandenem Checkflug kann der Vorstand des MVF den Bewerber im Status eines „Provisorischen Mitgliedes“ in den Verein aufnehmen. Eine definitive Aufnahme kann erst nach einer einjährigen Probezeit durch die GV des MVF erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an bis zu einer allfälligen Aufnahme durch die GV des MVF wird eine entsprechende Platzbenützungsgebühr (ab Eintrittsmonat) in Rechnung gestellt. Junioren (bis 18 Jahre) bezahlen bis zur definitiven Aufnahme keine Platzbenützungsgebühren. Es gelten die folgenden Jahresbeiträge: 20 CHF für Junioren, 100 CHF für Aktivmitglieder, 200 CHF für Gastmitglieder.

Immer noch interessiert? Dann melde dich bei unserem Präsidenten.